GmbH - Sanierung!


Faktisch jede Geschäftsleitung trifft Entscheidungen, welche im Falle der Unternehmensinsolvenz zur persönlichen Haftung führt. Zur Haftung des Geschäftsführers einer GmbH im Falle einer drohenden Insolvenz existieren zahllose Gerichtsentscheidungen. Das individuelle Risiko gestaltet sich beträchtlich. Je größer die Überschuldung und je höher die Insolvenzwahrscheinlichkeit, desto größer das Risiko!


Professionelle Hilfe für die Problem-GmbH

Unser Team prüft mit Ihnen alle Möglichkeiten zur Sanierung  der Problem-GmbH. Sofern Chancen bestehen, werden alle Rettungsversuche eingeleitet.  Erst wenn  kein Ausweg aus der Krise gefunden werden kann, kommt die Option der Insolvenz in Betracht.



Sehr häufig stellen Verbindlichkeiten und ggf. der daraus abzuleitende Kapitaldienst ein enormes Problem dar. Deshalb wird unser Team aus Bankkaufleuten, Juristen und Betriewbswirten immer zunächst die Verhandlung mit dem Gläubigern suchen mit dem Ziel der einvernehmlichen Schuldenregulierung.

Letztlich können alle Versuche der Sanierung scheitern. Dann bleibt nur noch der Weg zum Insolvenzrichter und in die Liquidation.



Rufen Sie uns an, wir helfen bei der Sanierung!