Übernahme, Abwicklung, Liquidierung, Löschung

Die Löschung einer nicht mehr benötigten GmbH (oder UG (haftungsbeschränkt)) ist ein langwieriger und nervenaufreibender Vorgang im Gesellschaftsrecht. Vom Auf­lö­sungs­be­schluss der Gesell­schaf­ter, über Abwick­lung, Liqui­da­tion, Sperr­jahr und evtl. Nach­trags­li­qui­da­tion kann die Löschung einer GmbH schnell mehrere Jahre in Anspruch nehmen und beträchtliche Kosten verursachen. Eine Alternative stellt der Abwicklungsverkauf dar.




Aus wel­chem Grund auch immer Ihre GmbH gelöscht wer­den soll: Wir beraten zugunsten eines ein­fa­chen und schnel­len Ver­fah­rens, welches zur Löschung Ihrer GmbH aus dem Handelsregister Zeit führen wird.

Das Gesetz kennt zwei Exit-Szenarien. Nach dem gesetzlichen Leitbild wird die wirtschaftliche Deinvestition begleitet von der juristischen Auflösung. Auflösung und anschließende Liquidation beinhalten nach §§ 60 ff. GmbHG gesteigerte Eintragungs- und Offenlegungspflichten. Die reguläre Liquidation erfolgt coram publico und benötigt bis zur Löschung Zeit; zudem ist sie wegen des vorgeschriebenen Gläubigeraufrufs nicht unbedingt bonitätsförderlich.

Keine echte Alternative, sondern eher Ausdruck der ultima ratio ist die Löschung der GmbH von Amts wegen nach § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit.

Auf alle Fälle werden wir ein auf Ihre GmbH optimiertes Procedere ausarbeiten.