GmbH-Insolvenz / GmbH-Konkurs


Scheitert der Sanierungsversuch einer in Not geratenen GmbH, muss entsprechend der gesetzlichen Vorschriften ein Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden (am Ort des Geschäftssitzes). Der administrative Aufwand gestaltet sich i.d.R. enorm.


Das Insovenzverfahren: Aufgabe des neuen Geschäftsführers

Die Komplexität des Insolvenzverfahrens wird anhand der folgenden Skizze illustriert (zur Vergrößerung bitte auf das Bild klicken):




Sollte der Sanierungsversuch Ihrer in Bedrängnis geratenen GmbH scheitern, wird der neue Geschäftsführer im Einklang mit dem Gesetz das Regelinsolvenzverfahren einleiten. Der bisherige Geschäftsführer wäre weder persönlich noch dinglich involviert. 



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